_ getäuscht worden, hätte er dies vor den Strafverfolgungsbehörden offen legen können. Auch bezüglich der Höhe der Provision im Umfang von 20 % der Kreditsumme ist auf die Aussagen von W.________ abzustellen. Da der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben über keinen Vertrag mit der D.________ AG verfügte, konnte er seine Provision für die Kreditvermittlung ausschliesslich durch den Kreditnehmer, also durch W.________, beziehen. Zwar erscheint eine Provision von 20 % der Kreditsumme als sehr hoch, hingegen sieht die Kammer keinen Anlass, an den entsprechenden konstanten und glaubhaften Aussagen von W.________ zu zweifeln.