Es ist davon auszugehen, dass er gegenüber seiner Partnerbank kaum das Risiko eingehen würde, mit Hilfe gefälschter Unterlagen kreditunwürdige Personen zu vermitteln. Ein solches Vorgehen wäre für ihn geschäftsschädigend und hätte mutmasslich das Ende der Geschäftsbeziehung zur Folge gehabt. Es ist daher nachvollziehbar, dass er sich bezüglich W.________ an eine andere Bank wandte, dort nicht in Erscheinung trat und seine Provision – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – direkt über den zu vermittelnden Kunden, also über W.__