GmbH gearbeitet, erscheint doch fraglich, weshalb er keine Lohnabrechnung diesbezüglich angegeben hätte, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch für diese tätig gewesen wäre. Da der Beschuldigte bereits diesen Kredit an die Ehefrau des W.________ vermittelt hatte, ist davon auszugehen, dass er in seiner Position als Vermittler klar von den eingereichten Unterlagen Kenntnis hatte, und ihm somit hätte auffallen müssen, wenn kurze Zeit später plötzlich ein anderer Arbeitgeber bzw. andere Lohnabrechnungen seitens W.________ auftauchten.