Auffallend ist zudem, dass im aktenkundigen Privatkreditantrag für die T.________ Bank vom 28.06.2011 der Ehefrau des W.________, U.________, nur die AF.________ AG sowie die AG.________ AG als Arbeitgeber des W.________ angegeben wurden. Im Zusammenhang mit der Aussage des W.________, er habe bereits seit dem 01.07.2010 bei der P. C.________ GmbH gearbeitet, erscheint doch fraglich, weshalb er keine Lohnabrechnung diesbezüglich angegeben hätte, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch für diese tätig gewesen wäre.