Lohnabrechnung November 2011 sowie Lohnquittungen durch den Beschuldigten der D.________ AG eingereicht wurden. Insbesondere auffällig ist, dass kurz nach der Barauszahlung des Kredites von CHF 80‘000.00 an W.________ eine SMS mit dem Wortlaut „Gratulation“ von W.________ an den Beschuldigten erfolgte (pag. 226).