Auch diesbezüglich vermag der Beschuldigte nichts vorzubringen, was gegen die Tatsachen sprechen würde. Unter Berücksichtigung des bisher Dargestellten betreffend die Glaubhaftigkeit der Aussagen (Konstanz bezüglich des Kerngeschehens) und insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Mobiltelefonkonversationen und Treffen mit den Daten der Kreditunterlagen exakt übereinstimmen bzw. sich stark überschneiden, erachtet es das Gericht als erwiesen, dass sich der Ablauf entsprechend den Aussagen des W.________ zugetragen hat und der Privatkreditantrag inkl. Unterlagen und später der unterzeichneten Privatkreditvertrag inkl. Berechnungsblatt und insb. der nachgereichten