_ angab, die nachverlangten Unterlagen (u.a. Lohnabrechnung November 2011) an den Beschuldigten übergeben zu haben. Wiederum trafen wenig später (08.12.2011) auch die verlangten Unterlagen bei der D.________ AG ein (pag. 137). Auch diesbezüglich vermag der Beschuldigte nichts vorzubringen, was gegen die Tatsachen sprechen würde.