__ AG am 02.12.2011 habe am 03.12.2011 gemäss Aussagen des W.________ ein weiteres Treffen zwischen ihm und dem Beschuldigten stattgefunden, wo er das Schreiben der D.________ AG dem Beschuldigten überreicht habe. Der Beschuldigte wiederum kann sich nicht erinnern, worum es dabei gegangen sei. Dass es beim Treffen um den Kreditvertrag gegangen sein muss, wird weiter untermauert durch die Tatsache, dass das Datum der Unterzeichnung des Privatkreditantrages ebenfalls vom 03.12.2011 stammt. Schliesslich fand am 05.12.2011 ein weiteres Treffen statt wo W.________ angab, die nachverlangten Unterlagen (u.a. Lohnabrechnung November 2011) an den Beschuldigten übergeben zu haben.