Insbesondere war dem Beschuldigten dessen fehlende Liquidität bekannt, wie er auch anlässlich der Einvernahme vom 02.10.2012 ausgesagt hatte (wissen um Betreibungen gegen W.________). Aus diesen Gründen ist für das Gericht erstellt, dass der Beschuldigte im Online-Privatkreditantrag vom 24.11.2011 wissentlich und willentlich falsche Angaben machte mit dem Zweck, die Kreditfähigkeit des W.________ zu erhöhen.»