__ Bank vom 28.06.2011 (Beilagenordner W5) ist ersichtlich, dass u.a. angegeben wurde, dass diese mit W.________ verheiratet sei und 2 Kinder habe. Aufgrund dieser privaten Kontakte und insbesondere der vorgängigen Kreditvermittlungen mit ebenfalls enthaltenen Angaben betreffend W.________ ist daher erwiesen, dass der Beschuldigte um die tatsächlichen Verhältnisse von W.________ wusste. Insbesondere war dem Beschuldigten dessen fehlende Liquidität bekannt, wie er auch anlässlich der Einvernahme vom 02.10.2012 ausgesagt hatte (wissen um Betreibungen gegen W.________).