Weiter stellt sich die Frage, ob dem Beschuldigten bewusst war, dass er im Online-Privatkreditantrag vom 24.11.2011 falsche Angaben machte, was die familiären, beruflichen und finanziellen Verhältnisse des W.________ betrifft. Gemäss eigenen Aussagen des Beschuldigten kannte er W.________ bereits längere Zeit (2 Jahre im 2012) und er gab an, sich öfters mit ihm zu treffen um einen Kaffee zu trinken (pag. 234 Nr. 9). Im Privatkreditantrag des durch den Beschuldigten vermittelten Privatkredites der Ehefrau des W.________ an die T.________ Bank vom 28.06.2011 (Beilagenordner W5) ist ersichtlich, dass u.a. angegeben wurde, dass diese mit W.______