Wie bereits dargestellt, erachtet das Gericht die Aussagen des W.________ betreffend die Kreditvermittlung als glaubhaft, was auch für den Aspekt der Erstellung des Online-Privatkreditantrages gilt. Untermauert werden dessen Aussagen insbesondere wie gesehen durch die Auswertung der Mobiltelefonkonversationen zwischen W.________ und dem Beschuldigten. Insgesamt ist daher für das Ge- 11 richt erstellt, dass der Beschuldigte am 24.11.2011 einen Online-Privatkreditantrag für W.________ erstellte.