Der Beschuldigte hingegen bringt (wiederholt) vor, es habe sich bei den Kontakten zu W.________ um einen Kredit betreffend die Ehefrau des W.________ bzw. um Fragen zum Verkauf von dessen Firma in AD.________ gehandelt. Die Argumente des Beschuldigten wirken dabei stereotypisch und abstrakt. So bringt er diese beiden Argumente immer wieder vor (auch bei weiteren Vorhalten). Zudem fehlen Unterlagen zu einem Privatkreditantrag betreffend die Ehefrau des W.________ im fraglichen Zeitraum, während Unterlagen diesbezüglich vom Juni 2011 vorgefunden wurden.