Die Analyse der Telefonkonversationen zwischen dem Beschuldigten und W.________ hat ergeben, dass am Tag der Erstellung des Online-Privatkreditantrages an die D.________ AG vom 24.11.2011 ein Telefongespräch zwischen W.________ und dem Beschuldigten stattgefunden hat (pag. 135; pag. 225). Dies nachdem sich W.________ und der Beschuldigte bereits vorgängig (16.11.2011) getroffen hatten. W.________ gab diesbezüglich wie dargestellt an, dass es dabei um die Offerte der D.________ AG gegangen sei, welche ihm vorgeschlagen worden sei. Der Beschuldigte hingegen bringt (wiederholt) vor, es habe sich bei den Kontakten zu W.___