Zudem sind die Zusammenhänge zwischen den telefonischen Kontakten und den tatsächlichen Ereignissen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe wie erwähnt augenscheinlich. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass auf die Angaben von W.________ zur Rolle des Beschuldigten abgestellt werden kann. Die Bestreitungen des Beschuldigten sind demgegenüber nicht glaubhaft. Zu den Aussagen von Z.________ ist festzuhalten, dass diese insofern glaubhaft sind, als er sich bereits in der ersten Einvernahme vom 23. Oktober 2012 erheblich selbst belastet. So gestand er ein, für diverse Personen leere Betreibungsregisterauszüge erstellt zu haben (pag. 252). Bemerkenswert ist, dass er diese belasten-