Insgesamt erscheinen der Kammer die Aussagen von W.________ zur Rolle des Beschuldigten als glaubhaft. Die Aussagen des Beschuldigten sind demgegenüber schwierig zu würdigen, da er nicht viele Angaben machte und sich im Wesentlichen darauf beschränkte, die ihm gemachten Vorwürfe abzustreiten. So bestritt er konstant, für W.________ einen Kredit bei der Straf- und Zivilklägerin vermittelt zu haben. Dass sich der Beschuldigte darauf beschränkt, die Vorwürfe zu bestreiten, kann nicht per se zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Hingegen sind in seinen Aussagen und in seinen Erklärungsversuchen Widersprüche auszumachen.