Der Zusammenhang dieser Konversation (pag. 351 ff.) mit den tatsächlichen Ereignissen rund um die Kreditvergabe ist augenscheinlich und bestätigt die Angaben von W.________. So gratulierte beispielsweise W.________ am 15. Dezember 2012 dem Beschuldigten per SMS, wobei die beiden im Anschluss ein Treffen in Bern vereinbarten (pag. 357). Am gleichen Tag fand denn auch tatsächlich die Auszahlung des Privatkredits an W.________ statt (pag. 164). Die Aussage von W.________, wonach die Übergabe der Provision unmittelbar nach der Auszahlung in Bern stattfand, stimmt damit mit dem gleichentags erfolgten SMS-Verkehr überein (pag. 357). Insgesamt erscheinen der Kammer die Aussagen von W.___