Auf entsprechende Nachfrage beschrieb er die Büroräumlichkeiten genau und hielt fest, dass er jeweils per Telefon in Kontakt mit dem Beschuldigten getreten sei (pag. 337f.). Die Angaben von W.________ zu seinem Kontakt mit dem Beschuldigten blieben auch in den folgenden Einvernahmen und insbesondere auch während der Konfrontationseinvernahme stets konstant und widerspruchsfrei. Zudem belegen die objektiven Beweismittel, konkret die Auswertung der Mobiltelefondaten, dass zwischen ihm und dem Beschuldigten ein reger Kontakt stattfand. Der Zusammenhang dieser Konversation (pag.