8 W.________ über sein Treffen mit dem Beschuldigten machte, sind – im Gegensatz zu seiner anfänglichen Schilderung des Treffens mit dem angeblichen Mitarbeiter der D.________ AG – detailliert, ausführlich und daher glaubhaft. Auf entsprechende Nachfrage beschrieb er die Büroräumlichkeiten genau und hielt fest, dass er jeweils per Telefon in Kontakt mit dem Beschuldigten getreten sei (pag.