Er kenne aber weder dessen Namen noch dessen Telefonnummer (pag. 323). Der Kreditvertrag sei anschliessend im gleichen Restaurant unterschrieben worden (pag. 322). Diese Angaben sind nicht glaubhaft. Eine solche zufällige Begegnung ist äusserst unwahrscheinlich, wirkt konstruiert und diente offensichtlich alleine dem Zweck, den wahren Täter zu schützen. Einige Zeit später gestand W.________ denn auch ein, dass der Beschuldigte diejenige Person sei, welche ihm den Kredit vermittelt habe (pag. 336). Hätte W.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollen, hätte er dies von Anfang an getan.