_ untermauern. Insofern ist nicht ersichtlich, wieso die Einvernahmen wiederholt werden sollten. Kommt hinzu, dass der Verteidiger weder vor der Vorinstanz noch im oberinstanzlichen Verfahren einen entsprechenden Beweisantrag stellte. Vielmehr erklärte er sich sogar mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. 6.6 Würdigung der Aussagen durch die Kammer Die Aussagen von W.________ zeichnen sich dadurch aus, dass er – nachdem er anfangs jegliche Schuld von sich wies – seine Rolle bzw. sein Wissen bezüglich der falschen Angaben im Kreditantrag zu verharmlosen versucht.