221). Bestritten und durch die Kammer zu prüfen ist im Wesentlichen, ob der Beschuldigte W.________ einen Privatkredit im Umfang von CHF 80‘000.00 bei der Straf- und Zivilklägerin vermittelte, für diesen den Antrag ausfüllte, im Rahmen des Antrags falsche Angaben machte und gefälschte Lohnabrechnungen bzw. –quittungen und einen durch Z.________ in seinem Auftrag gefälschten Betreibungsregisterauszug einreichte. Ebenfalls zu prüfen ist, ob der Beschuldigte für diese Dienstleistung eine Provision von CHF 16‘000.00 (20 % der Kreditsumme von CHF 80‘000.00) von W.________ bezog. 6.5 Formelles Vorbringen der Verteidigung