__ und Z.________ einvernommen. Die Vorinstanz hat die Aussagen dieser Personen zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag. 680 ff., S. 14-19 der Entscheidbegründung). Eine Würdigung dieser Aussagen erfolgt an der gegebenen Stelle. 6.4 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte zum angeblichen Tatzeitpunkt Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma M.________ GmbH war und in dieser Funktion unter anderen auch Kredite vermittelte. Der Beschuldigte verfügte über einen Vertrag mit der T.________ Bank und erhielt für die Vermittlung von Krediten eine Provision ausgerichtet (pag.