Der Betreibungsregisterauszug des Betreibungskreises G.________, welcher im Original dem Beschuldigten durch W.________ überreicht worden sei, sei dabei im Auftrag des Beschuldigten durch Z.________ gefälscht worden, so dass die gegen W.________ laufenden Betreibungen über insgesamt CHF 123‘815.05 nicht mehr ersichtlich gewesen seien und zudem vermerkt gewesen sei, dass gegen W.________ keine offenen Berteibungen oder Verlustscheine registriert seien. Dies mit dem Wissen des Beschuldigten, dass es sich um gefälschte Dokumente handle und dass W.________ aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keinen Kredit erhalten hätte.