_ getrennt sei, alleinstehend lebe, keine Kinder habe, dass dieser bei der P. C.________ GmbH als technischer Führer angestellt sei, einen Monatslohn von CHF 7‘223.60 ausbezahlt erhalte und dass gegen W.________ keine offenen Betreibungen, Zahlungsbefehle, Pfändungen, Verlustscheine oder nicht gelöschte Rechtsvorschläge bestehen würden, worauf die D.________ AG eine Kreditlimite von CHF 80‘000.00 errechnete. Weiter indem er die von W.________ zuvor erstellten gefälschten Lohnabrechnung der P. C.________ GmbH für den Monat November 2011 sowie sechs gefälschte Quittungen der P. C.__