3. Eventualiter sei Herr A.________ milder, mit einer bedingten Strafe, zu bestrafen. 4. Die Forderung der Privatklägerin sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 5. Unter Kosten – und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Privatklägerin eventualiter z.L. des Staates.»