2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7. Mai 2015 fristgerecht die Berufung an (pag. 655). Mit Verfügung vom 8. Mai 2015 stellte das Regionalgericht Oberland fest, dass die Berufungsanmeldung durch den Substituten des amtlichen Verteidigers, MLaw Y.________, unterzeichnet wurde und setzte Rechtsanwalt B.________ zwecks Einreichung einer Substitutionsvollmacht oder einer persönlich unterzeichneten Berufungsanmeldung eine Nachfrist (pag. 658). Mit Schreiben vom 12. Mai 2015 (pag. 661) erklärte Rechtsanwalt B.___