3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9‘575.00 und Auslagen von CHF 25.00, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘600.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 8‘800.00. IV. 4. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: