1. Zu einer Geldstrafe von 264 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 13‘200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30.08.2013. Die Untersuchungshaft von 2 Tagen wird im Umfang von 2 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 66 Tage festgesetzt.