3. Der A.________ mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 12.03.2010 für eine Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 150.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 4. Der A.________ mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 07.06.2010 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 500.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen.