Die Probezeit wird um 1 ½ Jahre verlängert. 3. Die Verfahrenskosten für die erstinstanzlichen Widerrufsverfahren von CHF 500.00 werden A.________ auferlegt. 4. Die Verfahrenskosten für die oberinstanzlichen Widerrufsverfahren von CHF 500.00 werden A.________ auferlegt. 17 Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft