verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 3‘200.00; 2. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf insgesamt CHF 2‘400.00; 3. zu ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'000.00, ausmachend CHF 750.00. Die restlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 250.00 trägt der Kanton Bern; 4. dem Beschuldigten wird an die Kosten der Verteidigung eine Entschädigung im Umfang eines Viertels, ausmachend CHF 430.00, ausgerichtet; diese Entschädigung wird mit den auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten verrechnet.