15 Die Legalprognose ist, wie auch die Vorinstanz korrekt ausführte, als schlecht zu beurteilen, zumal der Beschuldigte mehrere einschlägige Vorstrafen aufweist und sich nicht einsichtig zeigte. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz wird daher der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 04.01.2013 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen, die Strafe ist zu vollziehen.