Die Strafe wird daher unbedingt ausgesprochen. 9. Strafe Der Beschuldigte wird damit zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 3‘200.00, verurteilt. Diese Strafe ist zu vollziehen. 10. Widerruf Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe (Art. 46 Abs. 1 StGB). Ist nicht zu erwarten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird, so verzichtet das Gericht auf einen Widerruf.