Nachdem sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten nicht verändert haben, erscheint ein Tagessatz von CHF 80.00 angemessen. 8. Bedingter Strafvollzug Zu prüfen ist zudem, ob vorliegend die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug erfüllt sind: Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht in der Regel den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren auf (Art. 42 Abs. 1 StGB).