7. Höhe des Tagessatzes Die Erwägungen der Vorinstanz zur Tagessatzhöhe sind korrekt, auf diese wird verwiesen (Art. 82 Abs. 4 StPO). Nachdem sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten nicht verändert haben, erscheint ein Tagessatz von CHF 80.00 angemessen. 8. Bedingter Strafvollzug Zu prüfen ist zudem, ob vorliegend die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug erfüllt sind: