13 unterscheidet sich kaum vom Durchschnittsfall gemäss Richtlinien VBRS, weshalb bei den Tatkomponenten von einer Strafe von ca. 20 Strafeinheiten auszugehen ist. 5. Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich neutral aus, er lebt in geordneten Verhältnissen und geht einer Erwerbstätigkeit nach. Der Beschuldigte verhielt sich im Strafverfahren nicht einsichtig und zeigte keine Reue. Dies wirkt sich neutral aus.