2. Strafrahmen Wer trotz aberkanntem Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Strafrahmen reicht damit von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. 3. Einstieg in die Strafzumessung Gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, Ziff.