12 3.4. Subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld Die Erwägungen der Vorinstanz zum subjektiven Tatbestand wurden oberinstanzlich nicht bestritten. Sie sind im Übrigen in jeder Hinsicht korrekt, weshalb darauf verwiesen wird. Der Beschuldigte wurde mehrfach, z.B. im Schreiben des SVSA vom 30.08.2012 (pag. 145), darauf aufmerksam gemacht, dass er nicht berechtigt sei, mit dem deutschen Führerauseis in der Schweiz Motorfahrzeuge zu führen. Zudem enthielt der Ausweis selber den entsprechenden Vermerk (pag. 146).