Demgegenüber wurde die Aberkennung hier wegen eines Mangels der Fahrkompetenz ausgesprochen und betrifft einen Führerausweis, der beim massgeblichen (und unbestrittenermassen richtigen) Entscheid des SVSA am 06.07.2012 von den deutschen Behörden bereits ausgestellt worden war. Gleich wie im erwähnten Bundesgerichtsurteil gilt indessen, dass rechtskräftige Entscheide der kantonalen Strassenverkehrsbehörden nicht einfach ihre Gültigkeit allein wegen des Umstandes verlieren, dass die betroffene Person ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt. Sonst könnten rechtmässig angeordnete Massnahmen leicht umgangen werden.