9 rerausweis vorlegt, und wer im Besitze der Fahreignung ist, auch die Fahrkompetenz besitzt. Beim Beschuldigten liegt indessen eine andere Situation vor. Das SVSA wusste, dass dem Beschuldigten seit 1995 ca. 15 Jahre lang die Zulassung zum Strassenverkehr verweigert worden war. Weiter war bekannt, dass der Ausweis des Beschuldigten nicht nur für Personenwagen, sondern auch eine ganze Anzahl anderer Fahrzeugkategorien mit einem hohen Gefährdungspotential (z.B. Lieferwagen und Anhängerzüge, pag. 168) ausgestellt worden war.