Verwendung des deutschen Führerausweises in der Schweiz untersagt (pag. 155 f.). Die Aberkennung des deutschen Führerausweises war dabei resolutiv bedingt bis zur Absolvierung einer neuen Führerprüfung durch den Beschuldigten. Da der Beschuldigte angab, ausserhalb der Schweiz Motorfahrzeuge führen zu wollen, wurde ihm der deutsche Führerausweis mit dem Vermerk «ungültig in der Schweiz» wieder ausgehändigt. Das SVSA konnte und durfte in der gegebenen Situation so vorgehen. Zwar verpflichten sich nach Art.