7 2. Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte liess ausführen, es sei zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht von einem gültigen Fahrverbot in der Schweiz ausgegangen oder ob dieses dahingefallen sei, nachdem er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt habe. Der von der Vorinstanz zitierte Bundesgerichtsentscheid betreffe einen anderen Sachverhalt. Dort sei einem Fahrzeuglenker wegen fehlender Fahreignung ein Fahrverbot auferlegt worden. Der vom Bundesgericht angewendete Art.