Der Beschuldigte beauftragte in der Folge einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung (pag. 154). Mit Schreiben vom 30.07.2012 teilte Fürsprecher C.________ mit, der Beschuldigte beabsichtige, in Zukunft in der Schweiz Motorfahrzeuge zu führen. Er bat das SVSA, das Gesuch des Beschuldigten um Umtausch des ausländischen Führerausweises als Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie CE zu behandeln. Auf eine Beschwerde gegen die Verfügung vom 06.07.2012 werde ausdrücklich verzichtet (pag.