195). Nachdem sich der Beschuldigte zusätzlich der geforderten vertrauensärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, wurde das Gesuch des Beschuldigten, der unterdessen nach I.________ (Schweiz) umgezogen war, um Austausch seines ausländischen Ausweises mit Verfügung des SVSA vom 16.09.2010 gutgeheissen. Gleichzeitig wurde indessen verfügt, dass er aufgrund seiner langjährigen Abwesenheit vom Strassenverkehr seit 1995 eine vollständige neue Führerprüfung inkl. Theorie und Zusatzkurse zu absolvieren habe (pag. 176 f.) Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft.