197). Im Gutachten vom 11.02.2010 kam das Institut für angewandte Psychologie (IAP Bern) zum Schluss, es sei anzunehmen, dass der Beschuldigte nach Vollstreckung des langen Führerausweisentzugs Gewähr biete, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Die charakterliche Eignung werde bejaht. Sollte der Beschuldigte innerhalb der nächsten 3 Jahre wiederum verkehrsauffällig werden, sei eine erneute verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung anzuordnen (pag. 195).