Am 11.02.2014 ereignete sich in E.________ ein Verkehrsunfall. Ein Autolenker wollte seinen parkierten Lieferwagen rückwärts aus einem Parkfeld fahren. Dabei kollidierte der Lenker mit der rechten Seite des Fahrzeugs des Beschuldigten, der zur selben Zeit hinter dem parkierten Fahrzeug durchfahren wollte. Die beigezogene Polizei stellte bei der Aufnahme der Personalien fest, dass der Beschuldigte keinen Führerausweis mit sich führte. Ihre Abklärungen ergaben, dass der Beschuldigte in Deutschland wohnte und einen