der Widerhandlung gegen das SVG begangen am 11.02.2014 in E.________; durch Führen eines Personenwagens trotz aberkanntem Führerausweis. II. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 04.01.2013 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 110.00, insgesamt ausmachend CHF 2‘750.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen.