7. Die restlichen bisher angefallenen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘199.85 (zzgl. restliche Kosten der amtlichen Verteidigung [65,87 Std. + 2/3 der Auslagen der Verteidigung]) werden vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau im Rahmen des neuen Entscheids zu verlegen sein. 52 Bern, 9. Februar 2016 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: