Nationalrätin Thanei führte hierzu für die Kommission aus, die Minderheit wolle das Beweisverwertungsverbot verstärken, indem der Kreis der Beweismittel, die nicht verwertet werden dürfen, ausgeweitet werde. Die Kommissionsmehrheit erachte dies hingegen als unnötig. Der Minderheitsantrag wurde in der Folge vom Nationalrat abgelehnt (AB NR 2007 S. 953 f.).